| Holzdämpfung / Dämpfung Holz / Holz dämpfen & HitzebehandlungDeutschEnglishRussianFrancaise
Dienstleistung rund ums Schnittholz
- Holzveredelung - Holzzuschnitt - Holzhandel - Kaminholz -
- Ungedämpfte Buche -


















- Buche nach erfolgter Dämpfung -


















- IPPC Hitzebehandlung -

Euroforest Products GmbH, Lohntrocknung, Massivholzplatten, Treppenstufenplatten, Leimholzplatten, Massivholzdielen, Landhausdielen, Holzboden, Holzdämpfung, Holzzuschnitt, Küchenarbeitsplatten, Arbeitsplatten, Laubholzplatten Holzdämpfung & IPPC Hitzebehandlung

Dämpfen von Schnittholz zur Farbveränderung

Zum Dämpfen von Schnittholz steht uns eine Dämpfkammer für je nach Stapelung ca. 50-70m³ (2-3 Ladungen) Schnittholz zur Verfügung (Kammmerbreite 8m, max. mit 4 Paketreihen in der Tiefe und 4 Paketen in der Höhe zu füllen). Voraussetzung für einen einheitlichen fleckenlosen Farbton ist das schnelle Einbringen des Holzes möglichst frisch nach dem Einschnitt (möglichst ohne Lattung).

Besonders Buche wird durch das Dämpfen rotbraun. Die Dämpfzeit beträgt je nach Stärke des Holzes und dem gewünschten Farbton 20 bis 70 Stunden. Bei unserer milden indirekten Dämpfung werden Lufttemperaturen über 70°C eingestellt.

Weitere Holzarten, bei denen Farbveränderungen gewünscht werden, sind z.B. Nussbaum, Birnbaum und Koto. Unsere "indirekte Dämpfung", bei welcher ein Wasserbad in der Kammer erhitzt wird, ist milder als die direkte Dämpfung und eignet sich besser für empfindliche Holzarten wie Kirsche, Erle, Linde oder Birke.

Aber auch Fichte kann durch ein ausreichend langes Dämpfen von mehreren Wochen ein rustikaler Ton ("Antikfichte") gegeben werden. Während des Dämpfprozesses kann der erreichte Farbton jederzeit kontrolliert werden.

Hitzebehandlung von Verpackungsholz für den Export nach dem IPPC Standard

Zum Schutz der einheimischen Waldbestände gegen Einschleppung von Holzschädlingen haben viele Länder entsprechende Quarantänebestimmungen. Um zu verhindern, dass sich unterschiedlichste Einfuhrvorschriften entwickeln, hat die International Plant Protection Convention (IPPC), eine untergeordnete Organisation der FAO der Vereinten Nationen, für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz die ISPM 15 "Packaging Material in International Trade" erlassen.

Nach China wurde auch in den USA, Mexiko und Kanada zum 1.1.2004 der IPPC-Holzstandard für Holzverpackungen aus der EU in Kraft gesetzt. Diese Bestimmungen beinhalten, daß Holzverpackungen keine Rinde enthalten dürfen (DB) und vor der Ausfuhr hitzebehandelt (HT) oder mit Methylbromid begast (MB) werden müssen.

Als registrierter Betrieb (Registriernummer DE-BY-496113) können wir entsprechend der Auflagen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft wie folgt anbieten:

→ Hitzebehandlung (HT) gemäss Standard IPPC